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   BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20   

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BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20 (https://dejure.org/2020,32195)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2020 - 4 StR 334/20 (https://dejure.org/2020,32195)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 (https://dejure.org/2020,32195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Auszug aus BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts hat sich die Strafkammer aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9 mwN) nicht veranlasst sehen müssen, in den Urteilsgründen eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zu erörtern, weil nach den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils jedenfalls eine hangbedingte Gefährlichkeit des Angeklagten fernliegt.
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09

    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20
    Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12; vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

    Auszug aus BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20
    Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12; vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 128/12

    Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20
    Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12; vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 209/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    b) Auch die - den Angeklagten beschwerende (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 Rn. 4 mwN) - Maßregelanordnung ist rechtsfehlerhaft und unterliegt deshalb der Aufhebung (§ 349 Abs. 4 StPO).
  • BGH, 12.12.2023 - 4 StR 206/23

    Absehung von der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Entfall des Ausspruchs

    Denn der - vor der Gesetzesänderung gestellte - Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Nichtanordnung einer Maßregel nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 12.12.2023 - 4 StR 153/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit

    Der Umstand, dass der Generalbundesanwalt eine Aufhebung des Urteils im Hinblick auf die unterbliebene Maßregelanordnung nach § 64 StGB beantragt hat, steht der Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
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